Die Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten Studiengänge der brandenburgischen Hochschulen ist der 15.07.2023. Schauen Sie für die Fristen aller anderen Hochschulen bitte direkt auf deren Homepage nach.
Ein NC (= Numerus Clausus) wird immer dann angewandt, wenn es dauerhaft mehr Bewerber:innen für einen Studiengang gibt, als Studienplätze zur Verfügung stehen. Es muss also eine Auswahl unter den Studienbewerber:innen getroffen werden. Das wichtigste Kriterium für diese Auswahl ist in der Regel die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Aber auch andere Kriterien wie eine abgeschlossene Berufsausbildung, die Wartezeit oder das Belegen bestimmter Fächer und Kurse können von der Hochschule miteinbezogen werden.
Auf den Websites der Hochschulen kann man oft die Auswahlgrenzen für das Kriterium 'Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung' für die einzelnen Studiengänge einsehen. Aber Achtung! Diese Auswahlgrenzen können immer nur rückwirkend angegeben werden. Liegt die Auswahlgrenze für ein Fach zum Beispiel bei 1,7 bedeutet das, dass im vorherigen Jahr der:die letzte zugelassene Bewerber:in eine Durchschnittsnote von 1,7 hatte.
Da niemand vorhersagen kann, wie im aktuellen Jahr die Bewerber:innenzahlen sein werden und mit welchen Durchschnittsnoten sie sich bewerben werden, schwankt diese Auswahlgrenze in der Regel. Sie kann als Richtwert gesehen werden, der Sie auf keinen Fall davon abhalten sollte, sich um Ihren Wunschstudiengang zu bewerben.
Und sollte der NC doch eine zu große Hürde darstellen, gibt es an den deutschen Hochschulen viele zulassungsfreie Studiengänge, in die Sie sich ohne Bewerbung einfach einschreiben können.
|